Am 25. September 2022 hat das Schweizer Stimmvolk über die Zusatzfinanzierung der AHV abgestimmt. Die Erhöhung der Mwhrwertsteuer wurde angenommen und tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Das sind die neuen Steuersätze:
Die Erhöhung der Steuersätze führt auch zu einer Anpassung der Saldosteuer-Sätze:
Der Saldo-Steuersatz ermöglicht eine vereinfachte Art der Mehrwertsteuerabrechnung. Anstatt die Vorsteuer (die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen auf seine Einkäufe zahlt) von der Umsatzsteuer (die Mehrwertsteuer, die es auf seine Verkäufe erhebt) separat zu berechnen und abzuziehen, wird ein vereinfachter Prozentsatz angewendet.