Gesetzesänderungen 2023 – das ändert sich für Unternehmen
2023 bringt einige Neuerungen und Gesetzesänderungen für KMU mit. Welche das sind, haben wir im Blog für Sie zusammengestellt.
AHV / ALV
Die Beitragssätze an die AHV, IV und EO ändern sich im Vergleich zum Vorjahr nicht. Änderungen gibt es trotzdem:
- AHV-Renten steigen an: Die AHV- und IV-Renten steigen angesichts der erwarteten Teuerung von 3% an. Personen mit vollständiger Beitragsdauer erhalten 2023 30 bis 60 Franken mehr Rente. Die Maximalrente beträgt somit 2’450 Franken pro Monat. Für Ehepaare sind es maximal 3’675 Franken monatlich.
- Solidaritätsprozent an die Arbeitslosenversicherung (ALV) fällt weg: Seit 2011 war auf Einkommen, das den Jahreslohn von 148’200 Franken übersteigt, ein sogenanntes Solidaritätsprozent an die ALV zu entrichten. Dieses fällt ab 2023 weg.
BVG-Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug
Die Änderungen in der 1. Säule wirken sich auch auf die 2. Säule aus:
- BVG-Eintrittsschwelle: Die Eintrittsschwelle zur BVG-Pflicht steigt um 500 Franken an und liegt somit neu bei 22’050 Franken.
- Koordinationsabzug: Der Koordinationsabzug wird um 630 Franken auf 25’725 Franken angehoben.
Familienzulagen
Auch bei den Familienzulagen steigen die Grenzbeträge. Neu haben Arbeitnehmende ab einem Bruttoeinkommen von 7’350 Franken pro Jahr bzw. 612 Franken pro Monat Anspruch auf Familienzulagen. Ausbildungszulagen sind bei einem Bruttoeinkommen bis maximal 29’400 Franken pro Jahr bzw. 2’450 Franken pro Monat möglich.
Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung
Der Maximalbetrag für Taggelder wird von 196 Franken auf 220 Franken erhöht.
Adoptionsentschädigung
Anspruch auf insgesamt 14 Tage bezahlten Urlaub. Die Urlaubstage sind innert 12 Monaten
zu beziehen. Unternehmen erhalten für diese 14 Tage 80% des durchschnittlichen
AHV-pflichtigen Einkommens, aber höchstens 220 Franken pro Tag, als Entschädigung für
den Erwerbsausfall.
Aktienrechtsrevision
Das revidierte Aktienrecht ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und soll die Corporate Governance, auch bei nicht börsenkotierten Gesellschaften, verbessern. Damit wird die 2006 initiierte «Abzocker-Initiative» gesetzlich verankert, ausserdem werden Gründungs- und Kapitalvorschriften flexibilisiert.